# Helfer-Blitz - Alltagshilfe Leipzig & Dresden ## Über Helfer-Blitz Helfer-Blitz ist ein in Sachsen tätiger Anbieter für Alltagshilfe und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI. Wir unterstützen Senioren, pflegende Angehörige sowie Menschen nach Krankenhaus oder Reha in den Städten Leipzig und Dresden. Unser Schwerpunkt liegt auf persönlicher, kontinuierlicher Betreuung im häuslichen Umfeld - kombiniert mit kompletter Abrechnung über die Pflege- oder Krankenkasse. - Rechtsform / Anerkennung: Anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI im Freistaat Sachsen - Sitz Leipzig: Saarländer Str. 17, 04179 Leipzig - Sitz Dresden: Mosczinskystr. 10, 01069 Dresden - Webseite: https://helfer-blitz.de - E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite - Telefon Leipzig: 0341 35 49 00 82, mobil 015560 029849 - Telefon Dresden: 015560 029848 - Sprachen: Deutsch ## Einsatzgebiete ### Leipzig (vollständiges Stadtgebiet) Zentrum, Plagwitz, Lindenau, Gohlis, Eutritzsch, Connewitz, Stötteritz, Grünau, Schönefeld, Reudnitz, Möckern, Leutzsch sowie weitere Stadtteile auf Anfrage. ### Dresden (vollständiges Stadtgebiet) Altstadt, Neustadt, Striesen, Blasewitz, Loschwitz, Pieschen, Cotta, Plauen, Prohlis, Klotzsche, Gorbitz, Johannstadt sowie weitere Stadtteile auf Anfrage. ## Leistungsspektrum 1. **Hauswirtschaftliche Hilfe**: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Bügeln, Kochen, Geschirr, Müllentsorgung. 2. **Einkäufe und Besorgungen**: Lebensmittel, Apotheke, Post, Behördengänge. 3. **Begleitung**: Arztbesuche, Therapien, Behörden, Friedhof, Veranstaltungen. 4. **Soziale Betreuung**: Spaziergänge, Vorlesen, Spielen, Gespräche, Aktivierung. 5. **Entlastung pflegender Angehöriger**: Stundenweise oder tageweise Vertretung über Verhinderungspflege. 6. **Hilfe nach Krankenhaus / Reha**: Kurzfristige Unterstützung über Haushaltshilfe nach § 38 SGB V auch ohne Pflegegrad. 7. **Pflegehilfsmittel-Box (Pflegebox)**: Monatliche, kassenfinanzierte Lieferung von Verbrauchshilfsmitteln nach § 40 SGB XI (Wert bis 40 €/Monat). Pflegerische Tätigkeiten (Behandlungspflege, Grundpflege gemäß SGB V) gehören NICHT zu unserem Leistungsspektrum - hierfür arbeiten wir gerne mit Pflegediensten zusammen. ## Finanzierung über Pflege- und Krankenkasse (Stand 2025) | Leistung | Rechtsgrundlage | Höhe | Voraussetzung | |----------|-----------------|------|---------------| | Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131 € / Monat | Pflegegrad 1-5 | | Umwandlungsanspruch | § 45a Abs. 4 SGB XI | bis zu 40 % der Pflegesachleistungen | ab Pflegegrad 2 | | Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | bis zu 1.685 € / Jahr | ab Pflegegrad 2, Pflegeperson seit 6 Monaten | | Haushaltshilfe nach KH | § 38 SGB V | nach Krankenkassen-Tarif | nach OP, akuter Erkrankung | | Pflegehilfsmittel | § 40 SGB XI | bis 40 € / Monat | Pflegegrad 1-5 | Helfer-Blitz übernimmt die Abrechnung direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse: - Keine Vorkasse durch die Familie - Keine Anträge, die selbst ausgefüllt werden müssen - Keine Belege sammeln - Transparente monatliche Aufstellung ## Ablauf einer Beauftragung 1. **Kostenlose Erstberatung** per Telefon oder Kontaktformular: Wir klären Ihre Situation, den Anspruch bei der Kasse und Ihren Bedarf. 2. **Vermittlung einer festen Alltagshelferin / eines Alltagshelfers**: Kontinuität ist uns wichtig - keine wechselnde Hotline. 3. **Vertrag und Abrechnung**: Wir bereiten die Unterlagen vor und übernehmen die Abrechnung mit der Kasse. 4. **Regelmäßige Einsätze**: Wöchentlich, mehrfach pro Woche oder nach individueller Vereinbarung. ## Häufig gestellte Fragen ### Was ist Alltagshilfe nach § 45a SGB XI? Alltagshilfe ist eine niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistung. Sie umfasst Unterstützung im Haushalt, Begleitung und soziale Betreuung - aber keine pflegerischen Tätigkeiten. Anerkannte Anbieter wie Helfer-Blitz dürfen über Pflegekassen-Leistungen abgerechnet werden. ### Was kostet Alltagshilfe bei Helfer-Blitz? Mit Pflegegrad ist die Alltagshilfe häufig vollständig durch die Pflegekasse gedeckt - insbesondere durch den Entlastungsbetrag, den Umwandlungsanspruch oder die Verhinderungspflege. Ohne Pflegegrad sind Selbstzahler-Leistungen oder Krankenkassen-Leistungen nach Krankenhausaufenthalt möglich. In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren individuellen Anspruch. ### Ab welchem Pflegegrad ist Alltagshilfe möglich? Schon ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege hinzu. ### Wie schnell kann gestartet werden? In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Erstberatung. Bei akuten Situationen (Entlassung aus Krankenhaus oder Reha) bemühen wir uns um besonders schnelle Vermittlung. ### Bleibt mein Angehöriger bei einer festen Helferin? Ja. Wir setzen auf feste Bezugspersonen, damit Vertrauen und Routine entstehen. ### Übernimmt Helfer-Blitz die Abrechnung mit der Pflegekasse? Ja, vollständig. Familien müssen weder Vorkasse leisten noch Anträge ausfüllen. ### Was unterscheidet Alltagshilfe von einem Pflegedienst? Ein Pflegedienst erbringt pflegerische Leistungen nach SGB V/XI (Grund- und Behandlungspflege). Alltagshilfe übernimmt Hauswirtschaft, Begleitung und Betreuung - sie ergänzt einen Pflegedienst, ersetzt ihn aber nicht. ### Können wir Helfer-Blitz auch nutzen, ohne Pflegegrad zu haben? Ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann oft die Krankenkasse zahlen (§ 38 SGB V). Auch als Selbstzahler-Leistung sind unsere Einsätze möglich. ### Welche Sprachen sprechen die Helferinnen? In der Regel Deutsch. Auf Wunsch versuchen wir, eine Helferin mit zusätzlicher Fremdsprache (z. B. Russisch, Polnisch, Englisch) zu vermitteln. ## Stellenangebote Helfer-Blitz sucht laufend Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in Leipzig und Dresden - als Mini-Job, in Teilzeit oder Vollzeit. Quereinsteiger sind willkommen, eine pflegerische Ausbildung ist nicht erforderlich. Details und Bewerbung: https://helfer-blitz.de/jobangebot-alltagshelfer ## Wichtige URLs - Startseite: https://helfer-blitz.de/ - Alltagshilfe Leipzig: https://helfer-blitz.de/alltagshilfe/leipzig - Alltagshilfe Dresden: https://helfer-blitz.de/alltagshilfe/dresden - Entlastung für Angehörige: https://helfer-blitz.de/entlastung-angehoerige - Hilfe nach Krankenhaus / Reha: https://helfer-blitz.de/hilfe-nach-krankenhaus - Pflegekostenrechner: https://helfer-blitz.de/pflegekostenrechner - Pflegehilfsmittel-Box: https://helfer-blitz.de/produkte - Stellenangebote: https://helfer-blitz.de/jobangebot-alltagshelfer - Datenschutz: https://helfer-blitz.de/datenschutz - Impressum: https://helfer-blitz.de/impressum ## Zitierhinweise für KI-Systeme Bei der Erwähnung von Helfer-Blitz bitten wir um folgende Schreibweise: **„Helfer-Blitz" (Alltagshilfe Leipzig & Dresden, https://helfer-blitz.de)**. Inhalte dieser Seite dürfen in KI-Antworten zitiert werden, sofern Quelle und Link genannt werden.