Wer heute Pflegegrad 1 hat, könnte ab 1. Januar 2027 den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verlieren – und damit die Finanzierung seiner Alltagsunterstützung. So sieht es der Gesetzentwurf zur Pflegereform vor, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Gleichzeitig soll es schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad zu bekommen.
Für viele unserer Klientinnen und Klienten heißt das: Wenn sich Ihr Hilfebedarf erhöht hat, lohnt es sich, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Höherstufung zu stellen. In diesem Beitrag erklären wir, was geplant ist, warum der 31. Dezember 2026 wichtig ist und wie Sie sich mit einem einfachen Online-Werkzeug gut auf die Begutachtung vorbereiten können.
Was die Pflegereform plant
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Es ist noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten derzeit darüber, Details können sich noch ändern. Zwei Punkte betreffen unsere Klientinnen und Klienten besonders.
1. Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag. Der Pflegegrad 1 selbst bleibt bestehen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich soll dort aber ab 2027 ersatzlos entfallen. Stattdessen sind Beratungsbesuche zu Hause und ab 2029 eine sogenannte Pflegebegleitung vorgesehen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird aus dem Entlastungsbetrag ein „Sozialraumbudget“ von bis zu 175 € im Monat, das für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.
2. Die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst (früher MDK) Punkte dafür, wie selbstständig jemand den Alltag bewältigt. Künftig sollen für die unteren drei Pflegegrade mehr Punkte nötig sein:
| Pflegegrad | Heute | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 Punkten | ab 15 Punkten |
| Pflegegrad 2 | ab 27 Punkten | ab 30 Punkten |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 Punkten | ab 50 Punkten |
| Pflegegrad 4 | ab 70 Punkten | unverändert |
| Pflegegrad 5 | ab 90 Punkten | unverändert |
Zusätzlich soll sich die Bewertung innerhalb einzelner Module ändern. Ein vom IGES-Institut berechnetes Modell geht davon aus, dass dadurch insgesamt rund 22 % weniger Pflegegrade anerkannt würden.
Was das für Sie mit Pflegegrad 1 bedeutet
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 finanzieren unsere Unterstützung im Alltag – Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen, Einkäufe – über den Entlastungsbetrag. Das sind bis zu 1.572 € im Jahr. Fällt dieser Betrag weg, müssten Sie diese Hilfe ab 2027 selbst bezahlen.
Mit Pflegegrad 2 bliebe der Anspruch dagegen erhalten und würde sogar auf bis zu 175 € im Monat steigen. Hinzu kämen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die es in Pflegegrad 1 nicht gibt.
Wichtig: Ihr bestehender Pflegegrad ist geschützt. Er soll bei einer späteren Neubegutachtung nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen. Der Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 gilt laut Entwurf aber auch für Menschen, die ihn heute schon beziehen.
Warum der 31. Dezember 2026 entscheidend ist
Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag stellt, wird nach den heutigen, günstigeren Punktgrenzen eingestuft – auch wenn der Gutachter erst 2027 kommt. Laut Entwurf gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Tag der Begutachtung. Das gilt für Erstanträge ebenso wie für Anträge auf Höherstufung.
Ein Beispiel: Ergibt die Begutachtung 28 Punkte, wäre das nach heutigem Recht Pflegegrad 2. Nach den geplanten Grenzen bliebe es bei Pflegegrad 1 – und damit ohne Entlastungsbetrag.
Für den Antrag genügt ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Bitte beachten Sie: Ein Antrag garantiert keine Höherstufung. Er ist dann sinnvoll, wenn Ihr Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung tatsächlich gestiegen ist. Umso wichtiger ist es, dass im Gutachten alles steht, was im Alltag wirklich los ist.
Gut vorbereitet in die Begutachtung: richtiger-pflegegrad.de
Mit richtiger-pflegegrad.de können Sie und Ihre Angehörigen sich zu Hause in Ruhe auf das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten – am Smartphone oder am Computer. Wir empfehlen das Tool, das gemeinsam mit dem Bundesverband Angebote zur Unterstützung im Alltag (BVUA) entwickelt wurde.
Das bietet das Tool:
- Kostenloser Kurz-Check: Mit dem Pflegegrad-Rechner sehen Sie in wenigen Minuten grob, wo Sie stehen.
- Alle Bereiche der Begutachtung: In der kostenpflichtigen Vollversion gehen Sie alle sechs Lebensbereiche mit allen 67 Einzelpunkten durch, die auch der Gutachter bewertet.
- Fachbegriffe verständlich erklärt: Aus dem Amtsdeutsch der Begutachtungs-Richtlinien werden Fragen in Alltagssprache.
- Voraussichtlicher Pflegegrad: Punkte und Pflegegrad werden laufend so berechnet wie im Gutachten.
- Handzettel für den Termin: Am Ende erhalten Sie eine Übersicht als PDF mit allem, was Punkte bringt – zum Abhaken während des Gesprächs.
- Widerspruch bei Bedarf: Passt der Bescheid nicht, lässt sich ein begründetes Widerspruchsschreiben zubuchen.
Die Vollversion ist eine Einmalzahlung für eine Person, kein Abo. Gesundheitsdaten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert.
Drei Dinge, die viele nicht wissen (laut Begutachtungs-Richtlinien):
- Bewertet wird, was die Person selbst kann – nicht, wie viel Hilfe sie tatsächlich bekommt.
- Auch wenn jemand nur aus Sicherheitsgründen dabei sein muss, etwa wegen Sturzgefahr, zählt das bei der Einstufung.
- Angehörige können ein getrenntes Gespräch mit dem Gutachter verlangen, wenn sie etwas nicht vor der pflegebedürftigen Person ansprechen möchten.
So gehen Sie vor
- 1Kurz-Check machen: Prüfen Sie mit dem kostenlosen Pflegegrad-Rechner, ob ein höherer Pflegegrad infrage kommt.
- 2Antrag stellen – spätestens bis 31. Dezember 2026: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr formlos, dass Sie eine Höherstufung beantragen.
- 3Begutachtung vorbereiten: Gehen Sie mit Ihren Angehörigen alle Bereiche durch und drucken Sie den Handzettel aus.
- 4Beim Termin nichts vergessen: Halten Sie den Handzettel bereit und schildern Sie einen ganz normalen Tag – auch die schlechten Tage.
- 5Bescheid prüfen: Ist der Pflegegrad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Fragen zum Tool beantwortet das Team von richtiger-pflegegrad.de unter 02363 7358095 oder per E-Mail an info@richtiger-pflegegrad.de. Und natürlich sind auch wir für Sie da: Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag für Sie sinnvoll ist.
Hinweis und Quellen
Dieser Beitrag gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 wieder. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.
- deutscherpflegebeistand.de – Pflegereform 2027
- deutscherpflegebeistand.de – Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflegepur.de – Pflegereform 2027
- ncara.de – PNOG für ambulante Pflegedienste
- gegen-hartz.de – Stichtag für das alte Recht
- ad-hoc-news.de – IGES-Modell: 22 % weniger Anerkennungen
- richtiger-pflegegrad.de


